Voraussetzungen zur Aufnahme in die PKV

Um in den Genuss der privaten
Krankenversicherung zu kommen, gilt es einige Bedingungen zu
erfüllen.
Längst nicht alle, die sich gern privat
kranken-versichern möchten, können der PKV auch
beitreten. In der Regel sind beispielsweise Arbeitnehmer
gesetzlich pflichtversichert. Nur in einem Fall haben sie
eine Chance, in die private Krankenversicherung zu wechseln:
Wenn sie über ein dauerhaft hohes Einkommen
verfügen. Was dauerhaft und was hoch bedeutet, hat der
Gesetzgeber wie folgt definiert: Für Arbeitnehmer gilt
die Versicherungspflichtgrenze die festlegt, dass mindestens
in den letzten drei Kalenderjahren ein Bruttoeinkommen von
mindestens 48.600 Euro p.a. erzielt worden sein muss. Dieses
sehr hohe Einkommen muss auch im vierten Kalenderjahr
überschritten werden, damit ein Anspruch auf Befreiung
von der Pflichtversicherung eintritt.
Neben den gut verdienenden Arbeitnehmern finden sich
aber noch andere Gruppen in der privaten
Krankenversicherung, die nicht der Versicherungspflicht
unterliegen. Zu ihnen zählen zum Beispiel
Selbstständige, Freiberufler oder Künstler, wobei
die Versicherungspflicht von Künstlern wieder in Kraft
tritt, sobald sie sich über die KSK versichern lassen.
Ebenfalls nicht versicherungspflichtig sind Beamte und
andere Beihilfeberechtigte: Für sie ist die private
Krankenversicherung die einzige Krankenversicherungsoption.
Auch Studenten findet man in der PKV: Zu Beginn ihres
Studiums bzw. sobald sie zu alt für die
Familienversicherung sind haben sie die Möglichkeit,
sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und in
die PKV zu wechseln.
Neben den Voraussetzungen hinsichtlich finanzieller
Ausstattung und Status spielen aber auch noch andere
Faktoren eine Rolle bei der Aufnahme in die private
Krankenversicherung. Ausschlaggebend hierbei: Geschlecht,
Alter und Gesundheitszustand. Insbesondere der
Gesundheitszustand, der in einer obligatorischen
Gesundheitsprüfung überprüft wird, hat in der
Vergangenheit zu vielen Ablehnungen von
Versicherungswilligen geführt. Wer Herzfehler oder
andere ernste Erkrankungen aufweist, stellt von Vornherein
ein zu großes finanzielles Risiko für die
Versicherungen dar, was bisher zur Ablehnung führte.
Seit 2009 sind aber auch die privaten Versicherer
verpflichtet, jeden Antragsteller aufzunehmen. Wer aufgrund
seiner gesundheitlichen Situation bisher abgelehnt worden
wäre hat nun die Chance, in den Basistarif zu kommen
– oder extrem hohe Risikoaufschläge zu
zahlen.