Basistarif

Der Basistarif, den ab Januar 2009 alle privaten
Versicherer anbieten müssen, ersetzt den bisherigen
Standardtarif und ist in Bezug auf seinen Leistungsumfang in
etwa mit der gesetzlichen Krankenversicherung
vergleichbar.
Der Basistarif ist ein Sondertarif, der zum 01. Januar
2009 per Gesetz eingeführt wurde und von allen privaten
Krankenversicherern angeboten werden muss. Dieser Tarif
ersetzt den bisherigen Standardtarif und ist in Bezug auf
seinen Leistungsumfang in etwa mit der gesetzlichen
Krankenversicherung vergleichbar. Wie auch in der
gesetzlichen Krankenversicherung spielt der
Gesundheitszustand beim Eintritt in den Basistarif keine
Rolle. Die Beiträge für den Basistarif orientieren
sich am Höchstbeitrag der gesetzlichen
Krankenversicherung. Da der Basistarif die meisten privaten
Versicherer teuer zu stehen kommt – schließlich
müssen sie darin jeden Antragsteller ohne
Gesundheitsprüfung aufnehmen – fallen die
Beiträge für den Basistarif entsprechend hoch aus.
Daraus ergibt sich ein Paradox: Ein Tarif mit deutlich
größerem Leistungsspektrum kostet einen relativ
jungen, gesunden Menschen deutlich weniger als die
Grundversorgung per Basistarif. Übrigens: Ehepaare
zahlen im Basistarif maximal 150 Prozent des
Höchstbeitrages bei der gesetzlichen
Krankenversicherung. Liegt beim Antragsteller nachweislich
eine besondere Hilfebedürftigkeit vor, kann der
eigentlich fällige Beitragssatz um die Hälfte
reduziert werden. Kann der Beitrag dann immer noch nicht
eigenständig aufgebracht werden ist es möglich,
dass sich der zuständige Sozialversicherungsträger
mit maximal 125 Euro monatlich daran beteiligt.
Auch im Basistarif kann ein Selbstbehalt in Höhe
zwischen 300 und 1.200 Euro vereinbart werden, der den
Beitragssatz reduziert. Der Basistarif steht auch all
denjenigen offen, die zurzeit nicht krankenversichert sind,
zuvor aber PKV-versichert waren oder im Grunde der PKV
zuzuordnen sind.