Die private Krankenversicherung
Geschichte und Entwicklung

Bismarck gilt als Begründer der Sozialversicherung in
Deutschland. Weil einigen Berufsgruppen der Zugang dazu aber
verwehrt blieb, gründeten sich die ersten privaten
Krankenversicherungen.
Die private Krankenversicherung (PKV) ist älter
als die meisten Menschen glauben: Ihre Geschichte beginnt
bereits im Mittelalter, wo die unterschiedlichen Zünfte
die Versorgung von Mitgliedern im Notfall übernahmen.
Das Geburtsdatum der Krankenkassen ist allerdings erst der
17. Januar 1845: An diesem Tag trat die Allgemeine
Gewerbeverordnung Preußens in Kraft, die die
Gründung von Krankenkassen für Fabrikarbeiter
erlaubte. Im Laufe der Industrialisierung der nächsten
Jahre führte der damalige preußische Reichkanzler
Bismarck verschiedene Sozialversicherungen ein, die bald zum
gesetzlichen Rahmen für alle Sozialversicherungen
wurden. Die private Krankenversicherung entstand erst 1883,
da einigen Bevölkerungsschichten der Zugang zu den neu
gegründeten Sozialversicherungen verwehrt blieb. Vor
allem Beamte, Lehrer und Geistliche waren es anfangs, die
sich in den neuen privaten Krankenkassen versicherten. Zu
dieser Zeit übernahmen die Kassen bereits die Aufgaben,
die sie auch heute noch erfüllen: Die Absicherung gegen
Kosten für Untersuchungen und Medikamente, die aus
Krankheit oder Unfall resultieren sowie gegen Kosten
für Vorbeugungsmaßnahmen.
Heute existieren etwa 250 deutsche Krankenkassen, was
darauf zurückzuführen ist, dass in der
Vergangenheit Unternehmen und Innungen ab einer bestimmten
Größe eigene Krankenkassen gründen durften.
Das mit Abstand größte der
Krankenversicherungsunternehmen sowohl nach Umsatz als auch
nach Mitgliederzahl ist die Debeka Kranken gefolgt von DKV
und Allianz. Immer wieder kommt es zu Fusionen einzelner
Krankenversicherungsunternehmen, um Effizienz und Marktmacht
zu steigern. Im Geschäftsjahr 2007 lag der
Branchen-Bruttoumsatz bei etwa 29,49 Mrd. Euro –
Tendenz steigend.
Unter den privaten Krankenversicherungen muss zwischen
Vollversicherung, Teilversicherung und privater
Zusatzversicherung unterschieden werden. Die nachfolgenden
Informationen beziehen sich vorrangig auf die private
Vollversicherung.