Versicherung im Krankheitsfall

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Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse (KSK) gehört zur Unfallkasse des Bundes und ist Teil der Bundesverwaltung. Seit ihrer Gründung 1983 unterstützt sie selbstständige Künstler und Publizisten hinsichtlich ihrer Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Wer zum Personenkreis zählt, der von den Leistungen der KSK profitieren kann, entscheidet die KSK im Rahmen eines relativ langen Aufnahmeprozesses. Dabei wird auch geprüft, ob der Antragsteller zum versicherungspflichtigen Personenkreis zählt, sich also gesetzlich versichern muss. In der Regel wird die Versicherungspflicht für alle Mitglieder der KSK festgestellt. Das bedeutet: Die Versicherten müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, etwa die Hälfte der Beiträge trägt jedoch die KSK.


Die Künstlersozialkasse unterstützt selbstständige Künstler und Publizisten hinsichtlich ihrer Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.

Wer sich in der Künstlersozialkasse privat versichern möchte, muss sich zunächst von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das ist an zwei Punkten möglich: Zum einen während der ersten drei Jahre der Selbständigkeit (der Antragsteller gilt dann noch als Berufsanfänger) oder wenn die GKV-Versicherungspflichtgrenze überschritten wird. Der Befreiungsantrag muss bei der KSK gestellt werden. Eine Besonderheit gilt für Berufsanfänger: Zum Ende der Berufsanfängerzeit von drei Jahren ist es einmalig möglich, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Für Höherverdienende gilt die Befreiung dauerhaft.

Auf Antrag erhalten privat Versicherte nach Aufhebung der Versicherungspflicht einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Hier gilt: Wer viel verdient erhält einen hohen Zuschuss, wer wenig verdient erhält einen geringeren. Nur Gutverdiener erhalten demnach die Hälfte ihres Versicherungsbeitrags als Zuschuss. Achtung: Wer privat krankenversichert ist, muss sich auch privat um eine Pflege- und Rentenversicherung kümmern. Zur privaten Pflegeversicherung vergibt die KSK ebenfalls auf Antrag Zuschüsse.