Was darf die private Krankenversicherung fragen?
Wer nicht (mehr) gesetzlich versichert ist oder sein
möchte, der muss sich persönlich um den Abschluss
der PKV kümmern. Doch viele Anwärter
unterschätzen, welche Mühen dabei auf sie
zukommen. Denn einen solchen Vertrag abzuschließen,
dauert in der Regel einige Wochen, und kann viele unliebsame
Überraschungen bergen.
Anträge und Fragen
Zunächst müssen lange Antragsformulare
ausgefüllt werden. Ein Großteil davon sind
Gesundheitsfragen, die man möglichst detailliert und
wahrheitsgetreu beantworten sollte. Wer hier nachlässig
ist, hat bei den Leistungen oft das Nachsehen.
Wie lange zurück muss ich mich erinnern?
Mitglieder argumentieren oft, dass sie lange
zurückliegende Krankheiten längst vergessen haben
oder diese nicht mehr für relevant hielten.
Natürlich kann niemand verlangen, dass Sie sich an eine
Kleinigkeit vor 20 Jahren erinnern. Deshalb gilt die
Faustregel: es geht um die letzten 5 bis 10 Jahre. Für
diese Zeit dürfen die Versicherungen alles fragen, was
Krankheiten und Unfälle betrifft. Denn so können
sie das Krankheitsrisiko einschätzen. Häufige
Knochenbrüche zum Beispiel können ein Hinweis
darauf sein, dass die Knochen leicht brechen und dies auch
in Zukunft der Fall sein wird.
Was machen kranke Menschen?
Deshalb haben es kranke Menschen schwer überhaupt
einen Vertrag zu bekommen, oder sie werden erheblich
höher zur Kasse gebeten. Allerdings ist es keine
Lösung, etwas zu verschweigen, denn irgendwo ist eine
Behandlung immer dokumentiert. Die Leistungspflicht der
privaten Versicherung bezieht sich darauf, dass Kunden
wahrheitsgemäß geantwortet haben. Damit sie dies
prüfen kann, muss der Versicherte sogar den Arzt von
der Schweigepflicht entbinden. Dazu gibt es ein aktuelles
Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. IV ZR 289/14).
Patientenakten können helfen
Wer sicher gehen will, dass er beim Ausfüllen alles
richtig macht, fordert am besten seine Patientenakten bei
allen Ärzten an, die er aufgesucht hat. Denn es kommt
sogar vor, dass sich darin Einträge finden, die gar
nicht den Tatsachen entsprechen bzw. von denen der Patient
gar nichts weiß. Das liegt daran, dass viele
Ärzte bei der Abrechnung schummeln: sie schreiben eine
andere Krankheit auf, als der Patient tatsächlich hat,
damit sie mehr Honorar von der Krankenkasse bekommen.
Hilfe suchen
Wer fürchtet, mit dem Ausfüllen des
Fragebogens Schwierigkeiten zu haben, sollte ruhig einen
Arzt um Hilfe bitten. Bekommt man aufgrund von
Vorerkrankungen nicht den gewünschten Vertrag, sollte
eine sogenannte Risikoanfrage bei mehreren Versicherern
stellen.
Im Leistungsfall
Ist es zum Leistungsfall
gekommen, und die Versicherung verweigert die Zahlung, kann
man sich wehren. Ein Anwalt kann prüfen lassen ob die
Leistung zu Recht verweigert oder sogar der Vertrag
gekündigt wird. Gemeinhin gilt: wer eine Krankheit
nicht angibt, kann den Versicherungsschutz bis zu 10 Jahren
verweigert bekommen.
(ae)