Altersrückstellungen

Für jeden Versicherten werden von den
Versicherern automatisch Mittel angespart, um die mit
zunehmendem Alter steigenden Krankheitskosten zu
bezahlen.
Damit die Beiträge der privat Versicherten im
Alter nicht ins Uferlose wachsen, bezahlen jüngere
Versicherte bereits erhöhte Beiträge, die einen
Sparanteil für die Altersrückstellungen
beinhalten. Aber was hat es damit auf sich?
Altersrückstellungen sind Beiträge, die die
privaten Versicherer von ihren Versicherten einziehen und
zunächst einmal renditeträchtig anlegen.
Frühzeitig werden auf diese Weise Mittel angespart die
helfen sollen, die mit zunehmendem Alter statistisch
steigenden Krankheitskosten zu bezahlen. Die
Nettoprämie ist also aufgrund der
Altersrückstellung in jungen Jahren höher als die
eigentliche Risikoprämie oder anders gesagt: In jungen
Jahren zahlt man mehr als man benötigen würde, um
auch im Alter in den Genuss bezahlbarer Beiträge zu
kommen.
Von der Altersrückstellung bekommen Versicherte in
der Regel nicht viel mit, sie wird automatisch durch den
Versicherer abgeführt. Zum Thema wird sie immer nur
dann, wenn die Versicherung gewechselt werden soll. Bisher
war es so, dass angesparte Altersrückstellungen bei
einem Versicherungswechsel für den Versicherten
verloren waren und der Versicherungsgemeinschaft der alten
Versicherung zugute kamen. Mit der Gesundheitsreform
änderte sich diese Regelung zugunsten der Versicherten:
Seit Januar 2009 ist es möglich, die
Altersrückstellungen bei einem Wechsel von einem
Volltarif in den Basistarif innerhalb der gleichen
Versicherung vollständig mitzunehmen. Wer die
Versicherung wechselt - egal ob aus dem Basistarif oder aus
einem Volltarif heraus – kann seine
Altersrückstellungen im Umfang des Basistarifs
mitnehmen. Auf diese Weise sind wenigstens nicht alle
Altersrückstellungen verloren.