Beiträge
Beitragsgestaltung in der PKV
Anders als die gesetzliche Krankenversicherung, die auf
dem Solidaritätsprinzip beruht, gestalten sich die
Beiträge in der privaten Krankenversicherung
entsprechend des Äquivalenz- oder
Individualversicherungsprinzips. Das bedeutet konkret: Die
Beiträge in der PKV sind nicht wie in der GKV ans
Einkommen gekoppelt, sie richten sich vielmehr nach den
individuellen Voraussetzungen des privat Versicherten. Die
Versicherer agieren als Wirtschaftsunternehmen, was sie
kalkulieren lässt, welche Kunden für sie die
höchsten Kosten verursachen. Die Beitragsgestaltung
folgt entsprechend der Logik: Wer jung und gesund ist,
verursacht weniger Kosten als ältere und/oder kranke
Versicherte. Demzufolge bezahlen junge und gesunde Menschen
in der PKV deutlich geringere Beiträge als ältere
und/oder kranke Menschen.

Die
Kosten für die private Krankenversicherung richten sich
nach dem gewählten Tarif und dem damit verbundenen
Leistungsumfang.
Versicherte, die unter einer oder
mehreren Erkrankungen leiden, müssen in der Regel einen
Risikoaufschlag auf den eigentlichen Versicherungsbeitrag
zahlen. Die Höhe des Risikoaufschlags wählt jede
Versicherung selbst analog zur Erkrankung, es ist praktisch
unmöglich, in dieser Hinsicht konkrete Angaben zu
machen. Risikoaufschläge können den
Versicherungsbeitrag mehr als verdoppeln, bei einem
Versicherungsvergleich sollte also in jedem Fall auf die
Höhe derartiger Aufschläge geachtet werden.
Ebenfalls ein Aufschlag wird für Frauen fällig:
Sie gehen in der Regel häufiger zum Arzt als
Männer, nehmen mehr Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch
und tragen das Risiko schwanger zu werden – aus Sicht
der Versicherung eine Unmenge an Posten, die
zusätzliche Kosten verursachen und demzufolge einen
Aufschlag rechtfertigen.
Grundlegend richten sich die Kosten für die private
Krankenversicherung nach dem gewählten Tarif und dem
damit verbundenen Leistungsumfang. Zu beachten ist dabei,
dass die Beiträge mit dem Alter steigen. Damit die
Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben, werden daher
von der Versicherung schon in jungen Jahren
Altersrückstellungen gebildet. Das bedeutet auch: Je
jünger man beim Eintritt in die PKV und je länger
man Mitglied ist, desto geringer sind die Beiträge im
Alter. Übrigens: Privat versicherte Angestellte und
Beamte und andere Beihilfeberechtigte müssen nicht ihre
gesamten Beiträge selbst zahlen. Ihr Arbeitgeber bzw.
Dienstherr übernimmt in der Regel das, was bei
gesetzlich Versicherten der Arbeitgeberanteil
wäre.
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